GRAND PRIX PADEREWSKI – INTERNATIONALER POLNISCHER MUSIKWETTBEWERB – AUSGABE 2026
Teilnahmeberechtigt sind Solisten und Kammermusikensembles, die die in Artikel 4 der Wettbewerbssatzung festgelegten Anforderungen erfüllen.
1. Am Ende jeder nationalen Ausgabe (Spanien und Deutschland) wählt die jeweilige Jury aus den Teilnehmern der genannten Ausgabe die Finalisten aus, die das Recht erhalten, am großen Finale in Warschau (Polen) teilzunehmen.
2. Das große Finale in Warschau stellt die letzte Phase des Wettbewerbs dar, in der die in den nationalen Vorentscheidungen ausgewählten Finalisten um den Paderewski Grand Prix kämpfen.
3. Die Auswahl der Finalisten für das große Finale liegt ausschließlich in der Verantwortung der Jury der jeweiligen nationalen Ausgabe und erfolgt gemäß den in dieser Satzung und in der internen Geschäftsordnung der Jury festgelegten künstlerischen Kriterien.
4. Die Teilnahme am großen Finale ist ausschließlich auf Teilnehmer beschränkt, die von der Jury ausdrücklich ausgewählt wurden; Direkteinsendungen oder Bewerbungen von außerhalb der nationalen Ausgaben werden nicht akzeptiert.
5. Die Entscheidungen der Jury hinsichtlich der Auswahl der Finalisten für das große Finale sind endgültig und können nicht angefochten werden.
1. Offizielle Mitteilungen zum Wettbewerb können ausschließlich über die folgende E-Mail-Adresse an den Veranstalter gerichtet werden: info@grandprixpaderewski.com
2. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Beantwortung von Anfragen, die auf anderem Wege als dem angegebenen gestellt werden.