Satzung

GRAND PRIX PADEREWSKI – INTERNATIONALER POLNISCHER MUSIKWETTBEWERB – AUSGABE 2026

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

Der offizielle Name der Veranstaltung lautet:
GRAND PRIX PADEREWSKI – Internationaler Polnischer Musikwettbewerb (nachfolgend „Wettbewerb“).

Der Wettbewerb ist ein künstlerisches und pädagogisches Projekt von internationaler Tragweite, das in der Ausgabe 2026 in zwei Phasen durchgeführt wird:

a) Phase I – nationale Ausgaben:

  • Spanische Ausgabe in Saragossa,
  • Deutsche Ausgabe in Berlin;

b) Etappe II – Großes Finale in Warschau, geplant für Ende 2026 (viertes Quartal 2026; die genauen Termine werden vom Veranstalter bekannt gegeben).

Die nationalen Vorentscheide bilden die erste Phase des Wettbewerbs. Aus diesen Vorentscheiden wählen die Jurys der einzelnen Vorentscheide die Finalisten aus, die in die zweite Phase einziehen: das große Finale in Warschau.

Die Mission des Wettbewerbs ist insbesondere:

a) die Förderung der Musik polnischer Komponisten außerhalb der Grenzen Polens,

b) Unterstützung der Entwicklung junger und etablierter Künstler, sowohl Solisten als auch Kammerensembles,

c) die Verbreitung der polnischen Kultur und des nationalen Erbes durch Musik- und Kunsterziehung,
d) die Stärkung der Verbindungen zwischen der polnischen Diaspora und Musikern anderer Nationalitäten mit polnischer Kultur und Musiktradition.

  1. Initiator und Leiter des Wettbewerbs ist Professor Michał Dmochowski (im Folgenden „Leiter des Wettbewerbs“).
  2. Veranstalter des Wettbewerbs ist GLOBAL IBERARTIS S.L. (nachfolgend „Veranstalter“), in Zusammenarbeit mit institutionellen Partnern in Spanien, Deutschland und Polen sowie mit anderen Mitveranstaltern der verschiedenen Ausgaben und des großen Finales.
  3. Der Wettbewerbsleiter:

a) gewährleistet die konzeptionelle und künstlerische Kohärenz des Wettbewerbs,
b) wirkt an der Ernennung der Jurymitglieder mit,
c) wirkt an der Entwicklung des Reglements und der Repertoirekriterien mit,
d) leitet die Organisation der nationalen Ausgaben und des Grand Prix und koordiniert die Zusammenarbeit des Veranstalters mit allen institutionellen Partnern, die den Wettbewerb mitorganisieren,
e) vertritt den Wettbewerb gegenüber Partnerinstitutionen und den Medien.

  1. Der Wettbewerb 2026 umfasst:
    a) die spanische Ausgabe am Konservatorium von Aragon in Saragossa;
    b) die deutsche Ausgabe in Berlin (der genaue Veranstaltungsort wird vom Veranstalter bekannt gegeben);
    c) das große Finale des GRAND PRIX PADEREWSKI in Warschau, das im vierten Quartal 2026 stattfinden soll.
  2. Bei den nationalen Wettbewerben treten die Teilnehmer in den in dieser Satzung und in den Bestimmungen der nationalen Wettbewerbe festgelegten Alters- und Gruppenkategorien an.
  3. Im großen Finale in Warschau entfällt die Einteilung nach Alterskategorien und Trainingsart; alle Finalisten treten unter gleichen Bedingungen an.
  1. Die spanische Ausgabe (Zaragoza) richtet sich an:
    a) Staatsangehörige des Königreichs Spanien;
    b) Angehörige anderer Nationalitäten, einschließlich Staatsangehöriger der Republik Polen, die über eine gültige und rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis in Spanien verfügen.
  2. Die deutsche Ausgabe (Berlin) richtet sich an:
    a) Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland;
    b) Personen anderer Nationalitäten, einschließlich Staatsangehöriger der Republik Polen, die über eine gültige und rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verfügen.
  3. Folgende Gruppen können am Wettbewerb teilnehmen:
    a) Solisten;
    b) Kammermusikensembles (von Duos bis Sextetten).
  4. Der Wettbewerb richtet sich an Instrumentalisten und Sänger, die Repertoire auf folgenden Instrumenten spielen:
    a) Violine, Bratsche, Cello, Kontrabass;
    b) Gitarre;
    c) Klavier;
    d) Singen (alle Stimmlagen);
    e) Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott;
    f) Trompete, Posaune, Waldhorn;
    g) Saxophon;
    h) Harfe;
    i) Schlaginstrumente;
    j) Akkordeon;
    k) sowie Kammerensembles, die aus den vorgenannten Instrumenten gebildet werden.
  5. Der Veranstalter kann in Absprache mit dem Wettbewerbsleiter auch andere klassische Instrumente zulassen, sofern diese Teil des polnischen Repertoires sind und ihre Teilnahme aus künstlerischer Sicht gerechtfertigt ist.
  1. Internationale Förderung der Musik polnischer Komponisten.
  2. Gestaltung und Stärkung des Images der polnischen Kultur und des nationalen Erbes durch die Präsentation des polnischen Repertoires in wichtigen Zentren der musikalischen Ausbildung.
  3. Förderung der künstlerischen Entwicklung junger Talente und etablierter Musiker, sowohl in Polen als auch im Ausland.
  4. Schaffung einer Kooperationsplattform zwischen Schulen und Hochschulen für Musik in Spanien, Deutschland, Polen und anderen Ländern.
  5. Förderung der dauerhaften Präsenz polnischer Musik in Konzertprogrammen, im Unterricht und bei Festivals.
  1. Für die nationalen Ausgaben 2026 wurden folgende Kategorien festgelegt:
  2. a) Solisten:
    – Kategorie A: bis 14 Jahre;
    – Kategorie B: 15 bis 17 Jahre;
    – Kategorie C: 18 bis 22 Jahre;
    – Kategorie 23+: keine Altersbegrenzung nach oben.
  3. b) Kammermusikensembles (vom Duo bis zum Sextett):
    – Kategorie E – Ensembles bis 18 Jahre (das Alter des ältesten Mitglieds wird festgelegt),
    – Kategorie F – Ensembles ab 19 Jahren (das Alter des jüngsten Mitglieds wird festgelegt).
  4. Die Zugehörigkeit zu einer Solistenkategorie richtet sich nach dem Alter des Teilnehmers am Startdatum der jeweiligen nationalen Ausgabe.
  5. Bei Kammermusikensembles richtet sich die Kategorie nach dem Alter des ältesten Mitglieds.
  6. Ein Teilnehmer kann sich sowohl als Solist als auch gleichzeitig als Mitglied eines einzigen Kammerensembles anmelden, vorausgesetzt, er führt nicht dasselbe Werk (oder einen Teil davon) in beiden Kategorien auf, auch nicht mit einem anderen Begleiter.
  7. In der Kategorie Solisten ist die Aufführung eines Werkes für ein einzelnes Instrument oder mit Begleitung durch Klavier, Gitarre oder ein anderes einzelnes Instrument erlaubt, wobei nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig auf der Bühne auftreten dürfen (Solist und Begleiter).
  1. Bei den nationalen Ausgaben werden die Teilnehmer ausschließlich Werke polnischer Komponisten (einschließlich zulässiger Transkriptionen) aufführen, wobei die Programmdauer zwischen 5 und 15 Minuten liegt.
  2. Im großen Finale in Warschau werden die Teilnehmer ein Programm mit einer Gesamtdauer von 25 Minuten aufführen, von denen 20 Minuten ausschließlich aus Werken polnischer Komponisten (einschließlich zulässiger Transkriptionen) bestehen, zuzüglich eines kurzen Werkes aus dem Herkunftsland des Interpreten mit einer maximalen Dauer von 5 Minuten.
  1. Die Interpretation einzelner Sätze aus großformatigen Werken ist unter Beachtung der Zeitvorgaben zulässig.
  2. Das Repertoire kann zwischen der nationalen Runde und dem großen Finale wiederholt werden; im Falle einer Änderung des Finalprogramms ist der Teilnehmer jedoch verpflichtet, das neue Repertoire innerhalb der vom Veranstalter festgelegten Frist mitzuteilen.
  3. Das Spielen aus dem Gedächtnis ist nicht zwingend erforderlich.
  1. Die Anmeldung zu den nationalen Ausgaben erfolgt elektronisch über das auf der Website des Wettbewerbs verfügbare Formular.
  2. Es wird eine Teilnahmegebühr festgelegt, deren Höhe in der Wettbewerbsordnung bestimmt wird.
  3. Die Anmeldegebühren dienen der Deckung der Organisationskosten.
  4. Die Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig, außer im Falle einer Absage des Wettbewerbs aus Gründen, die ausschließlich dem Veranstalter zuzuschreiben sind.
  5. Im Anmeldeformular fragt der Veranstalter gemäß dem Grundsatz der Datenminimierung und der Datenschutzrichtlinie nur die personenbezogenen Daten ab, die für die ordnungsgemäße Organisation des Wettbewerbs unbedingt erforderlich sind.
  1. Die Jury wird vom Veranstalter in Absprache mit dem Wettbewerbsleiter ernannt.
  2. Die Zusammensetzung der Jury für die nationalen Ausgaben und das große Finale wird auf der Website des Wettbewerbs veröffentlicht.
  3. Die Verfahrensordnung für die Jury wird in einer internen Geschäftsordnung der Jury des Grand Prix Paderewski – Ausgabe 2026 – festgelegt.
  4. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.
  1. Bei den nationalen Ausgaben und im großen Finale ist die Vergabe von Geldpreisen, Sachpreisen und besonderen Auszeichnungen gemäß der vom Veranstalter für die Ausgabe 2026 veröffentlichten Erklärung vorgesehen.
  2. Die Geldpreise werden per Banküberweisung ausgezahlt. Die Auszahlung kann in Euro (EUR) oder polnischen Złoty (PLN) erfolgen; die Währung wird vom Veranstalter festgelegt.
  3. Etwaige Wechselkursdifferenzen und Steuerbelastungen im Wohnsitzland des Preisträgers trägt dieser selbst.
  4. Die Jury entscheidet eigenständig über die Vergabe der Preise, einschließlich der Möglichkeit, gemeinsame Preise zu vergeben, einzelne Preise für ungültig zu erklären oder Sonderpreise im Rahmen des geplanten Preisgeldes zu vergeben.
  1. Die Teilnehmer sowie die sie begleitenden Lehrer, Eltern oder Erziehungsberechtigten tragen alle Kosten, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen, insbesondere die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung sowie Kranken- und Unfallversicherung.
  2. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Versicherung, die im Land der jeweiligen Ausgabe und in Polen gültig ist.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Unfälle, Personenschäden oder Sachschäden, die den Teilnehmern entstehen, noch für den Verlust oder die Beschädigung von Instrumenten und persönlichen Gegenständen.
  4. Die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten übernehmen die volle finanzielle Verantwortung für Sachschäden, die in den Räumlichkeiten, in denen der Wettbewerb stattfindet, entstehen; die Kosten für Reparatur oder Entschädigung trägt die für den Schaden verantwortliche Person (im Falle von Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter).
  5. Minderjährige nehmen am Wettbewerb teil und reisen bzw. halten sich am Veranstaltungsort ausschließlich unter der Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten auf. Der Veranstalter übt keine Verwahrungsfunktionen im rechtlichen Sinne aus.
  1. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen ist der Veranstalter GLOBAL IBERARTIS S.L., gegebenenfalls gemeinsam mit anderen in der Datenschutzerklärung genannten Stellen.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) sowie mit den geltenden nationalen Vorschriften am Sitz des Veranstalters und am Austragungsort des Wettbewerbs.
  3. Die Regeln bezüglich der Datenverarbeitung, die Rechte der betroffenen Personen und Informationen über die Empfänger der Daten sind in der Datenschutzerklärung des GRAND PRIX PADEREWSKI – Polnischen Internationalen Musikwettbewerbs dargelegt.
  1. Die Anmeldung zum Wettbewerb impliziert die Zustimmung des Teilnehmers zur kostenlosen Aufzeichnung und Verbreitung seines Bildes sowie der Aufnahmen seiner Wettbewerbsauftritte, Konzerte und damit verbundener Veranstaltungen, insbesondere zu Werbe-, Informations- und Bildungszwecken, in traditionellen und digitalen Medien.
  2. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren wird die in Abschnitt 1 erwähnte Einwilligung vom Vater, der Mutter oder dem gesetzlichen Vormund mithilfe des entsprechenden Formulars erteilt.
  3. Die Regeln bezüglich der Anwesenheit von Medienvertretern und der Anfertigung von Aufnahmen und Online-Übertragungen werden vom Veranstalter festgelegt, der ausschließlich über die Weitergabe von Aufnahmen an Dritte entscheidet.
  1. Der Name „GRAND PRIX PADEREWSKI – INTERNATIONALER POLNISCHER MUSIKWETTBEWERB“ sowie die visuelle Identität des Wettbewerbs (Logo, Grafikdesign, Materialien) sind urheberrechtlich und durch gewerbliche Schutzrechte geschützt.
  2. Jegliche Verwendung des Namens, des Logos oder der Materialien des Wettbewerbs für andere Zwecke als die Teilnahme am Wettbewerb bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
  1. Im Falle höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, bewaffnete Konflikte, Streiks, plötzliche Schließung von Institutionen oder schwerwiegende Kommunikationsstörungen) behält sich der Veranstalter das Recht vor, Datum, Ort oder Format des Wettbewerbs zu ändern (einschließlich der Durchführung aus der Ferne – online) oder ihn abzusagen.
  2. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Anmeldegebühr teilweise oder vollständig zurückzuerstatten.
  1. Diese Satzung gilt für die Ausgabe 2026 des Wettbewerbs.
  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus berechtigten organisatorischen oder rechtlichen Gründen Änderungen an der Satzung vorzunehmen, sofern die Rechte der bereits angemeldeten Teilnehmer dadurch nicht verletzt werden.
  3. Alle Änderungen der Statuten werden auf der Website des Wettbewerbs veröffentlicht.
  4. In Angelegenheiten, die in dieser Satzung nicht geregelt sind, entscheidet der Veranstalter im Einvernehmen mit dem Direktor des Wettbewerbs.